Kosten

Für privat Versicherte:

Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt bei Privatpatienten über die Versicherungsträger. Da sich das Prozedere der Antragsstellung je Krankenversicherung unterscheidet, informieren Sie sich bitte vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenversicherung, ob bestimmte Formulare oder eine formlose Antragsstellung erforderlich sind.

Beihilfeberechtigte bekommen in der Regel 50 bis 100% der Kosten ihrer Psychotherapie vom Versicherungsträger erstattet.

Die psychotherapeutischen Leistungen werden Ihnen monatlich gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt, die Sie zunächst privat bezahlen und dann zur Kostenrückerstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.

Für gesetzlich Versicherte:

Auch als gesetzlich Versicherte haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zeitnahe Behandlung. Gesetzlich Versicherte können somit für den Fall, dass es keine Behandlungsmöglichkeit bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gibt, über das Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden.

Des Weiteren ist die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen per Selbstzahlung möglich.

Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung 50 Minuten:
GOP Ziffer 870                  Faktor: 2,3                    Betrag: 100,56 EUR

Erhebung biografischer Anamnese (einmalig):
GOP Ziffer 860                  Faktor: 2,3                    Betrag: 123,34 EUR

Therapiebericht für den Gutachter:
GOP Ziffer 85                   Faktor: 2,3                    Betrag: 67,03 EUR

Einleitung oder Verlängerung der Verhaltenstherapie:
GOP Ziffer 808                 Faktor: 2,3                    Betrag: 53,62 EUR

Diagnostik und Auswertung von Fragebögen:
GOP Ziffer 857                 Faktor: 1,8                    Betrag: 12,17 EUR